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Internationales Steuerrecht

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Ausländische Steuersatzgefälle sowie niedrigere Lohn- und Fertigungskosten werden zunehmend auch für kleine sowie mittelständische Unternehmen attraktiv.  

Den Kostenersparnissen stehen jedoch Fragen der inhaltlichen Ausgestaltung des Auslandsengagements sowie steuerrechtliche Hürden gegenüber.

Wenngleich die Grundfreiheiten auf europäischer Ebene auch im Bereich des Steuerrechts zunehmend für Gestaltungsfreiheiten sorgen und einen unternehmerischen Grenzübertritt erleichtern, ist eine umfassende steuerliche Beratung sowohl bei Outbound- als auch bei Inboundfällen unerlässlich.

Hinzu treten oftmals Fragen der europäischen oder internationalen Mitarbeiterentsendung.

 

(Unternehmerische) Kapitalanlagen im Ausland sind ebenfalls mit Beratungsbedarf im internationalen Steuerrecht verbunden. 


Die optimale steuerliche Gestaltung der bereits bestehenden nationalen Struktur ist beim Grenzübertritt entscheidend. Gerne begleiten wir Sie hierbei

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