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Rechtsbehelf & Rechtsmittelverfahren
Wir sind jederzeit bemüht, die Interessen unserer Mandanten in sämtlichen Besteuerungssachverhalten bereits im Rahmen des regulären Veranlagungsverfahrens um- und durchzusetzen.
Mitunter bedarf dies auch eines Rechtsbehelfsverfahrens, sollte zunächst kein Einvernehmen mit dem Finanzamt zu erzielen sein. Allerdings ist in einigen Fällen die Durchsetzung der Mandatsinteressen vor Gericht erforderlich.
Auch hierbei begleiten und unterstützen wir Sie und vertreten Sie, wenn nötig, vor allen Finanzgerichten in Deutschland in sämtlichen abgabenrechtlichen Streitigkeiten mit fundierter Expertise.
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