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Rechtsbehelf & Rechtsmittelverfahren

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Wir sind jederzeit bemüht, die Interessen unserer Mandanten in sämtlichen Besteuerungs­sach­verhalten bereits im Rahmen des regulären Veranlagungsverfahrens um- und durchzusetzen. 

Mitunter bedarf dies auch eines Rechts­behelfs­verfahrens, sollte zunächst kein Einvernehmen mit dem Finanzamt zu erzielen sein. Allerdings ist in einigen Fällen die Durchsetzung der Mandats­inter­essen vor Gericht erforderlich.

Auch hierbei begleiten und unterstützen wir Sie und vertreten Sie, wenn nötig, vor allen Finanzgerichten in Deutschland in sämtlichen abgabenrechtlichen Streitigkeiten mit fundierter Expertise. 

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