Steuerliches Europarecht
Das Europarecht, die europäische Rechtsprechung sowie die europarechtskonforme Auslegung nationaler Gesetze haben erheblichen Einfluss auf das nationale Steuerrecht sowie die Gesetzgebung und Finanzverwaltungspraxis.
Die europäischen Grundfreiheiten beeinflussen hierbei die Besteuerung grenzüberschreitender wirtschaftlicher Tätigkeiten nachhaltig zugunsten der Steuerpflichtigen.
Die Leitlinien lassen sich dabei wie folgt zusammenfassen:
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Nationales Steuerrecht darf die wirtschaftliche Tätigkeit in einem anderen Mitgliedsstaat nicht beschränken
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Grenzüberschreitende wirtschaftliche Tätigkeiten dürfen steuerlich nicht schlechter gestellt werden als vergleichbare Inlandssachverhalte
Hierdurch entfaltet selbst nationales Steuerrecht eine europäische Komponente.
Es gilt folglich auch europarechtliche Aspekte im Rahmen nationaler Steuerberatung zu berücksichtigen.
Unser Dienstleistungsangebot umfasst anlassbezogen sämtliche relevanten Aspekte eines Grenzübertritts, sodass Sie auch insoweit bestumfänglich (steuerlich) beraten sind.