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Umsatzsteuer

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Die Rahmenbedingungen der aufkommensstärksten Steuer Deutschlands befinden sich in einem beständigen Wandel. Die europäische Harmonisierung der Verkehrssteuern hat hierauf maßgeblichen Einfluss, bedeutet zumeist jedoch auch eine Zunahme an Komplexität.

Aufgrund des formalistischen Charakters der Umsatzsteuer ist weit überwiegend eine enge umsatzbezogene Einzel­fall­prüfung erforderlich. 


Vielfach ergibt sich jedoch auch ge­stal­ter­isches Potenzial zur Optimierung der Umsatz­steuer­last. Hierbei gilt es vor allem, mit der schnellen Abfolge neuer Ver­waltungs­vor­schrif­ten sowie Gericht­ent­schei­dungen Schritt zu halten und Strukturierungen im Rahmen eventueller Betriebsprüfungen zu verteidigen.

 

Beratungspotenzial ergibt sich ins­be­son­dere im internationalen Waren- und Dienstleistungsverkehr sowie im Zusammenhang mit Immobilien. Grenzüberschreitender Leistungs­aus­tausch gehört auch im Mittelstand längst zur Routine – eine passgenaue Beratung ist folglich unverzichtbar. 

Die Erfüllung umsatzsteuerrechtlicher Formalia ist jedoch nicht nur beim Grenzübertritt essentiell, um unnötige steuerliche Mehrbelastungen zu vermeiden.

 

Umsatzsteuerbefreiungen bzw. -redu­zier­ungen lassen sich je nach Umsatz­struktur realisieren und bedürfen eingehender Analyse. 


Um Sie hierbei um­fassend zu unter­stützen, erstreckt sich unser Be­ra­tungs­an­ge­bot unter anderem auf die nachfolgenden Bereiche:

 

  • Analyse von nationalen und internationalen Sachverhalten

  • Erstellung von Um­satz­steuer­vor­an­mel­dungen und Jahres­er­klärungen

  • Unterstützung bei Be­triebs­prü­fungen und Finanz­gerichts­verfahren

  • Vorsteueroptimierung und umsatzsteuerliche Gestaltung

  • Schulungen zum Umsatzsteuerrecht

  • Unterstützung bei in- und ausländischen Vor­steuer­ver­gü­tungs­ver­fahren

  • Plausibilitätsbeurteilungen sowie Prüfung von Bescheiden

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