Umsatzsteuer
Die Rahmenbedingungen der aufkommensstärksten Steuer Deutschlands befinden sich in einem beständigen Wandel. Die europäische Harmonisierung der Verkehrssteuern hat hierauf maßgeblichen Einfluss, bedeutet zumeist jedoch auch eine Zunahme an Komplexität.
Aufgrund des formalistischen Charakters der Umsatzsteuer ist weit überwiegend eine enge umsatzbezogene Einzelfallprüfung erforderlich.
Vielfach ergibt sich jedoch auch gestalterisches Potenzial zur Optimierung der Umsatzsteuerlast. Hierbei gilt es vor allem, mit der schnellen Abfolge neuer Verwaltungsvorschriften sowie Gerichtentscheidungen Schritt zu halten und Strukturierungen im Rahmen eventueller Betriebsprüfungen zu verteidigen.
Beratungspotenzial ergibt sich insbesondere im internationalen Waren- und Dienstleistungsverkehr sowie im Zusammenhang mit Immobilien. Grenzüberschreitender Leistungsaustausch gehört auch im Mittelstand längst zur Routine – eine passgenaue Beratung ist folglich unverzichtbar.
Die Erfüllung umsatzsteuerrechtlicher Formalia ist jedoch nicht nur beim Grenzübertritt essentiell, um unnötige steuerliche Mehrbelastungen zu vermeiden.
Umsatzsteuerbefreiungen bzw. -reduzierungen lassen sich je nach Umsatzstruktur realisieren und bedürfen eingehender Analyse.
Um Sie hierbei umfassend zu unterstützen, erstreckt sich unser Beratungsangebot unter anderem auf die nachfolgenden Bereiche:
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Analyse von nationalen und internationalen Sachverhalten
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Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen und Jahreserklärungen
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Unterstützung bei Betriebsprüfungen und Finanzgerichtsverfahren
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Vorsteueroptimierung und umsatzsteuerliche Gestaltung
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Schulungen zum Umsatzsteuerrecht
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Unterstützung bei in- und ausländischen Vorsteuervergütungsverfahren
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Plausibilitätsbeurteilungen sowie Prüfung von Bescheiden